Im Jahr 2009 wären 137’000 Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet gewesen, Behinderte zu beschäftigen. Tatsächlich haben nur knapp 100’000 Unternehmen insgesamt 907’000 Pflichtarbeitplätze mit Schwerbehinderten bzw. Gleichgestellten besetzt.
Aufgrund anderer Erhebungen kann davon ausgegangen werden, dass selten behinderte Menschen neu eingestellt werden, sondern dass Mitarbeitende, die (chronisch) krank geworden sind, weiterhin beschäftigt werden, aber nach der Erkrankung und der Rückkehr in den Arbeits–prozess zur „Pflichtquote“ beitragen.
Quelle: P. Winkelmann & P. van Haasteren: Arbeitsgestaltung für Menschen mit Aktivitäts- und Teilhabestörungen – ein Mittel der Prävention und beruflichen Rehabilitation. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft 4/2011, Vol. 65, pp.305-319.