wurde nun vor den japanischen Versicherungsgesellschaften anerkannt.
Definiert ist er entweder
– bei mehr als 100 Überstunden im Monat vor dem Tod, d.h. 4,6 Überstunden täglich oder
– mehr als 80 Überstunden monatlich im Durchschnitt der letzten 6 Monate vor dem Tod, d.h. insgesamt 480 Überstunden im letzten halben Jahr oder mehr als 4 Überstunden täglich.